Das Völkerrecht ist deutsche Staatsräson, oder wie man es nimmt...

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Die Bundesregierung unterstützte den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), bis der Haftbefehl gegen den israelischen Mi­nis­ter­prä­si­den­ten Benjamin Netanyahu ausgestellt wurde.

Die Bun­des­re­gie­rung steckt mit Blick auf den Haft­be­fehl des In­ter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof (IStGH) gegen Is­ra­els Mi­nis­ter­prä­si­den­ten Benjamin Netanyahu in einem Dilemma. Noch im Mai hatten die Ampelregierung sowie die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ihre Verbundenheit zum Ge­richt be­kräf­tigt.

Aber wie es schon in letzter Zeit Des Öfteren immer mehr vorkam, hatte man sich auch hier nicht auf einen diplomatischen oder politischen Eklat, in diesem Falle auf ein internationales Haftbefehl gegen Netanjahu eingestellt. Jetzt steht die Bundesregierung vor der Frage, ob sie Netanjahu im Fall eines Besuchs in Deutschland festnehmen lässt oder nicht. Überdies steht auch noch die Gewaltenteilung selbst infrage, mit der so ziemlich viele "Demokraten" und "Liberale" bislang hausieren gingen und gegenwärtig sich im Jonglieren üben.

Würde man einem Drittklässler diese Konstellation in einer Prüfung vortragen und käme dann in derselben Art und Weise eine kümmerliche Antwort oder Reaktion, wie man sie in der Bundespressekonferenz erleben konnte oder in den unzähligen Statements von gestandenen Politikerinnen und Politikern in sozialen Medien verfolgen kann, wäre dieser Schüler für untauglich und zurückgeblieben erklärt worden.

Wer die Bundespressekonferenz (BPK) gesehen hat, wie die Pressesprecher geantwortet haben, der kommt zu diesem frappierendem Schluss: "Das ganze Ausmaß der Peinlichkeiten und Unfähigkeit, die wir an den Tag gelegt haben, ist uns sehr wohl bewusst. Wir wollen noch unser Gesicht wahren, können aber aufgrund der Garantiezusagen an Israel und USA  einer Kurskorrektur leider nicht mehr zustimmen und werden bis zum bitteren Ende daran festhalten, nicht nur das höchste Weltgericht nicht nur nicht in Zweifel zu ziehen, sondern deren Strippenzieher zu kriminalisieren, deren Entscheidungen für Null und Nichtig zu erklären, sollte Netanyahu bei uns auftauchen. Deshalb hört auf Fragen zu stellen und akzeptiert es so."

Die Richtung, die die Bundesregierung seit jeher im Gaza-Konflikt verfolgt, ist glasklar und hat sich so gar nicht wirklich geändert. Denn, jetzt sitzen irgendwelche Fachjuristen in den unzähligen Staatsressorts in ihren stillen Kämmerlein und tüfteln an einer halbwegs sinnigen Argumentation, wie man die Zuständigkeit des IStGH infrage stellt.

Wer die BPK verfolgt hat, kommt außerdem an einer Kernfrage eines Journalisten an die Bundesregierung nicht herum: "wie bindend ist für Sie eigentlich der Begriff `bindend`?"

Angesichts dieser Frage und dem Herumlamentieren, dem Herumeiern einer Bundesregierung, steht die Frage im Raum, ob sie für Deutschland noch tragbar ist. Die Bundesregierung hatte sehr wohl Zeit und Interesse in dieses heikle Thema gesteckt, hatte als zweites Land nach dem Vereinigten Königreich versucht, die Prüfung des IStGH zu Haftbefehlen gegen vereinzelte des israelischen Kabinetts mit Anträgen zu verzögern. Während die Engländer damit argumentierten, der Staat Palästina hätte keine Möglichkeit Rechtsmittel zu erwirken, behauptete die Bundesregierung schlicht, dass es nicht der richtige Zeitpunkt sei, über Haftbefehle zu entscheiden.

Die gegenwärtige Bundesregierung reagiert nur noch, statt wie die Republiksgeschichte gezeigt hat, souverän zu agieren!

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