Kurdische Gemeinde Deutschland und das Dilemma mit dem Völkerrecht

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Die offizielle Haltung der Kurdischen Gemeinde Deutschland (KGD) zur völkerrechtlichen Frage der Souveränität von Nationalstaaten steht mit einer Erklärung des stellvertretenden Vorsitzenden der KGD, Mehmet Tanriverdi, vor dem moralischen Prüfstand. Wie steht eigentlich die KGD zur Terrororganisation PKK, deren Wirken doch auf die Souveränität der Türkei abzielt und wie erklärt man sich die deckungsgleichen Verlautbarungen?

Halten wir einmal hierzu fest, was der stellvertretende Vorsitzende der Kurdischen Gemeinde Deutschland (KGD), Mehmet Tanriverdi, auf X (ehemals Twitter) erklärt hat:

"... die Türkei ist eine Besatzungsmacht in Kurdistan. Selbstverständlich erkennen wir die künstliche Teilung unserer Heimat nicht. Das muss Ihnen für alle mal klar sein."

Zuvor hatte die KGD auf X diesen Beitrag gepostet

"Unter diesen Umständen wird gerade in der Türkei und in den von der Türkei besetzten kurdischen Regionen gewählt. Ankara hat tausende Polizisten und Soldaten in die kurdischen Regionen entsandt um dort zu wählen und so die Wahl zu manipulieren."

Man muss hier leider feststellen, dass Mehmet Tanriverdi mit dieser Äußerung die völkerrechtliche Souveränität eines Landes der internationalen Gemeinschaft, und damit die Völkerrechtsordnung selbst, infrage stellt und im Verlaufe der Debatte auf X sogar verteidigt. Das ist kein Ruhmesblatt für die KGD, zeigt es doch, dass die KGD keine Bedenken hat, sich mit Ideen sowie Ideologien von auslandsbezogenem Extremismus und Terrorismus zu identifizieren.

Gerade weil die KGD die regelbasierte internationale Ordnung und damit ein Grundpfeiler deutscher Außen- und Innenpolitik in Zusammenhang mit Israel und dem Gaza-Konflikt vehement verteidigt, kann man die Einlassung des stellvertretenden Vorsitzenden der KGD und die der Organisation nicht verstehen, die Souveränität und Sicherheit der Türkei geradezu mutwillig und im Einklang der Charta der PKK infrage zu stellen.