Türkische Popsängerin Gülşen unter Auflagen frei

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Der Anwalt der türkischen Popsängerin Gülşen hat am Montag vor Gericht die Freilassung aus der Untersuchungshaft erreichen können. Das Gericht in Istanbul verhängte jedoch Auflagen dazu.

Bis zur Hauptverhandlung muss Gülşen laut dem Richterspruch die Auflage einer Aufenthaltsbeschränkung im eigenen Haus einhalten, damit die Haftverschonung, die der Anwalt durchgesetzt hat, eingehalten wird.

Der Anwalt Emek Emre erklärte nach der Sitzung im Justizpalast Çağlayan in Istanbul, dass die Entscheidung des Gerichts, die seit vergangenen Donnerstag verhängte Untersuchungshaft aufzuheben, ein wichtiger Schritt sei, um das Recht der Mandantin zu wahren.

Emre erklärte des Weiteren, gegen die Auflage ebenfalls Beschwerde einreichen zu wollen. Die Auflage schränke die Bewegungsfreiheit der Mandantin ein, was angesichts der vorgetragenen Gründe wie keinerlei Flucht- oder Verdunklungsgefahr, vom Gericht nicht berücksichtigt worden sei.

Vor vier Monaten hatte die türkische Popsängerin Gülşen bei einem Konzert etwas geäußert, dass als „Anstachelung zu Hass und Hetze“ bewertet wird. Gülşen wurde am Donnerstag aufgrund einer Strafanzeige polizeilich geladen. Nach der Vernehmung ordnete der zuständige Istanbuler Haftrichter auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die Festnahme, bis sie vor einem Richter erscheint.

Bei dem Konzert im April sagte Gülşen ins Mikrofon: „Hat davor eine Religionsschule besucht, deshalb rührt seine Perversität.“ Die 46-jährige Sängerin Gülşen Bayraktar Çolakoğlu, die in der Türkei unter dem Künstlernamen Gülşen zur türkischen Madonna avanciert ist, erklärte bei der Vernehmung, sie habe nach einer Aufforderung gegenüber dem Team, sie auf den Schultern durch die Zuschauer zu tragen, die Antwort erhalten, sich doch von einem Imam tragen zu lassen. Daraufhin habe sie den besagten Satz gesagt.