Türkei: Deutschland zeigt sich schockiert über Social-Media-Gesetz

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Im Kampf gegen Hass und Missbrauch im Netz hat sich Deutschland als Pionier erwiesen, berichtete die Deutsche Welle im September 2017. Seitdem wurde das NetzDG immer weiter verschärft. Nun zieht die Türkei die Reißleine, um Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.

Doch was lesen wir in der DW Türkce diesmal in Sachen türkischem Social-Media-Gesetz? Bei den bevorstehenden Wahlen in der Türkei könnten damit unliebsame Nachrichtenquellen wie eine Krake abgeschnürt, regierungsnahe Quellen unangetastet weiter arbeiten. Unterschwellig verbreitet DW Türkce also die Meinung, dass die Regierung die sozialen Netzwerke mit dem Gesetz an die Leine nehmen will, um die Wahlen zu gewinnen.

Das setzt die DW Türkce zwar in Anführungszeichen und will offensichtlich ein pro und contra zum Gesetzentwurf vorstellen, doch inhaltlich ist es mehr als enttäuschend. Denn, in dem Beitrag der DW Türkce kommt ausschließlich die Opposition bzw. deren massive Kritik an dem Gesetzentwurf zum Tragen. Der Gesetzentwurf selbst wird weder durchleuchtet noch inhaltlich vorgestellt.

Warum die Deutsche Welle im Jahre 2017 bei der Vorstellung des NetzDG sogar von einer Notwendigkeit einer „Internetpolizei“ sprach und selbst in höchsten Tönen vorstellte, während sie jetzt das türkische Pendant ausschließlich von der negativen Warte aus betrachtet, bleibt wohl für immer ihr ein Geheimnis.

Daher erkläre ich es in kurzen Sätzen:

Die türkische Regierungskoalition will mit dem Gesetz Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten (sogenannte Fake-News) und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke und Medien bekämpfen. Dazu zählen z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung.

Zudem sollen mit dem Gesetz die Mitarbeiter in Online-Nachrichtenportalen in ihren Rechten gestärkt werden, in dem sie ein Anrecht auf ein Presseausweis und damit Rechte und Pflichten als Journalist bzw. Journalistin genießen. Das hat auch ein Nebeneffekt: Nicht jeder dahergelaufene Aktivist oder Terrorist kann sich dann „Journalist“ oder „Journalistin“ schimpfen wie die PKK-Terroristin Dilşah Ercan.

Das Gesetz sieht zudem vor, Minderjährige vor Online-Inhalten altersentsprechend besser zu schützen, in dem die Eltern aufgeklärt und eine aktivere Rolle einnehmen.

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