Ein Gesetz ist Allg.: Festes Ordnungsprinzip, fester Zusammenhang zwischen Vorgängen und Dingen, z. B. in der Natur, der Interner Link:Gesellschaft, der Wissenschaft, des Denkens (Natur-, Sitten-, mathematisches, logisches G.).
Rechtl.: G. bezeichnet eine verbindliche Vorschrift (Erlaubnis, Gebot, Verbot) darüber, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. G. regeln damit das Zusammenleben in einer Gesellschaft, einem Interner Link:Staat etc.