Nach dem verheerendem Bombenanschlag in Ankara am Sonntagabend mit 37 Todesopfern, ist erneut eine Diskussion über die Aussagen des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan entbrannt. In türkischen Talkshows und Diskussionsrunden wollen Kommentatoren in den Aussagen von Erdogan zum Terroranschlag in Ankara eine Legitimität zum militärischen Einmarsch erkennen.
Ius ad bellum, erklärt das Recht zum Krieg. Nun also, nachdem eine militärische Intervention in Syrien oder Nordirak lange Zeit kontroverse Diskussionen in der Türkei ausgelöst hatte, könnte der Autobombenanschlag in Ankara vom vergangenen Sonntag als Ergebnis einen Einmarsch in Syrien oder Nordirak bedeuten. Zumindest Kommentatoren in den türkischen Medien, diskutieren darüber, was der türkische Staatspräsident Erdogan damit angedeutet haben könnte.
In seiner Erklärung sprach Erdogan zum ersten Mal auch über das Recht der Selbstverteidigung des Landes - die Geduld des Staates sei am Ende, die Türkei habe das Recht sich zu verteidigen und das müsse die Welt akzeptieren, sagte Erdogan in einer Rede während einer Konferenz der staatlichen Religionsstiftung in Istanbul. So eine Aussagen traf die türkische Regierung bzw. trafen Repräsentanten letztmals am 1. Oktober 1998, erstmals während der Zypern-Krise 1973. Der damalige Staatspräsident Süleyman Demirel hatte vor dem türkischen Parlament in Bezug zu Syrien unter vorgehaltener Hand 1998 den Krieg erklärt, nach dem sie Syrien immer wieder energisch aufgefordert hatte, den PKK-Führer Abdullah Öcalan auszuliefern oder aus Syrien auszuweisen. Konkret hatte Demirel gesagt: "Ich erkläre hiermit vor der internationalen Gemeinschaft, dass unsere Geduld am Ende ist".
Die Ähnlichkeit der Aussagen von 1973, 1998 und 2016 sind nicht von der Hand zu weisen und die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass die Türkei ihre Aussagen auch wahr machte. Auch sonst vermied es Erdogan bislang, von einem Ende der Geduld oder gar von Selbstverteidigung zu sprechen. Aber gestern machte Erdogan in aller Deutlichkeit der Welt klar, dass die Türkei von ihrem Kriegsrecht Gebrauch machen werde.
In den türkischen Medien wird diese Äußerung heftig diskutiert. Einhellig ist jedenfalls die Aussage, dass der türkische Staatspräsident nicht davor zurückschrecken werde, in irgend ein Land einzumarschieren, die die Sicherheit des Landes direkt oder indirekt gefährdet. Laut der Charta der Vereinten Nationen (UN) spricht man in Art. 51 von einem "bewaffneten Angriff" im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung und in Art. 39 von "Aggressionsakten".
Doch anders als man noch vor wenigen Monaten vermutet hätte, richteten sich die Erklärung nicht gegen das Regime von Baschar al-Assad, sondern gegen die Terrororganisation PKK und seinen syrischen Ablegern PYD und YPG. Anders als im hypothetischen Fall eines Einschreitens gegen das syrische Regime zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, wird - so wohl das Kalkül der Türkei - im nun diskutierten Fall des militärischen Vorgehens gegen die PKK, angenommen, dass der völkerrechtliche Aufschrei ausbleiben oder zumindest nicht relevant in Erscheinung treten wird.
Bislang jedenfalls hatte der syrische Ableger der Terrororganisation YPG ihr Selbstbild in der Welt beim Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) aufrechterhalten können, auch wenn laut Menschenrechtsorganisationen der politische Arm PYD mit dem bewaffneten Arm YPG ethnische Säuberungen in besetzten syrischen Gebieten durchgeführt haben soll. Das könnte sich jetzt ändern, denn die Terrororganisation PKK hat in einer Videobotschaft die Vereinigung aller bewaffneten Gruppierungen, darunter TKP/ML, THKP-C/MLSPB, MKP, TKEP-LENİNİST, TİKB, DKP, DK, PYD, YPG und YPS angekündigt, um im Kampf gegen die Türkei Erfolge zu erzielen. Für die Türkei hat sich damit die Lage grundlegend geändert.