Die Internationalisierung der Palästinafrage

Zu lesen in den Sprachen: GERMAN

 

Die Internationalisierung der Palästinafrage mit der erfolgten Anerkennung Palästinas bei der UN-Generalvollversammlung, der Vorstellung des 20-Punkte-Plan Donald Trumps, hat eine gewisse Konstellation ergeben, die durch die widerrechtliche Kaperung und Kidnapping der Gaza-Hilfsflotte durch Israel an erneuerter Fahrt gewinnt. 

Israels Militäreinsatz gegen die Gaza-Hilfsflotte hat internationale Kritik ausgelöst. Nicht nur die türkische Regierung wertet Israels Militäreinsatz als Verstoß gegen das Völkerrecht. Während Kolumbien gar die Ausweisung der gesamten diplomatischen Delegation Israels anordnete, verurteilte der malaysische Premierminister Anwar Ibrahim den Militäreinsatz scharf, gefolgt von Spanien, die den israelischen Geschäftsträger einberief, wie Außenminister José Manuel Albares bekannt gab.

Nicht nur betroffene Regierungen sind sich darüber einig, dass Israel eine weitere rote Linie überschritten hat. Auch die Bevölkerung der jeweiligen Staaten steigen auf die Barrikaden und üben weiteren Druck auf ihre Regierungen auf. Das hat Wirkung, wie man es an der Schnappatmung der Fahnenträger Israels erkennen kann.

Diese neuerliche Grenzüberschreitung zusammengefasst mit dem 20-Punkte-Plan eines US-Präsidenten, hat eine völlig neue, bislang nie dagewesene Druckkonstellation auf Israel entfacht. Wenn man nun einen weiteren Schritt geht und den Mut aufbringt, die völkerrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung zu bringen, würden wohl viele Fahnenträger aus der Haut fahren. 

Denn, wenn man diese heiße Phase jetzt vorantreibt, werden Benjamin Netanjahu, seine Kabinettsmitglieder und Konsorten nicht mehr so tun können, als sei Palästina etwas optionales, das lediglich unter israelischem Vorbehalt stehe. Trump mag mit dem 20-Punkte-Plan zwar Netanjahu zugearbeitet haben, es eröffnet aber der Internationalisierung der Palästinafrage neue Angriffspunkte gegen die "Staatsräson" manch eines westlichen Verbündeten.

Nun zu den konkreten Punkten in Zusammenhang mit der Global Sumud Flotilla und Israel:

Die Flottille befand sich auf hoher See und nicht in Israels 12-Meilen-Gewässern. Die 12-Meilen-Zone ist das seeseitige Territorium eines Küstenstaates. Israel hat deshalb keine völkerrechtliche Grundlage für eine Kaperung und Kidnapping von Besatzungsmitgliedern der Global Sumud Flotilla vor der Küste des Gazastreifens.

Andererseits besteht die israelische Seeblockade seit 17 Jahren und es ist ein wesentlicher Bestandteil der langfristigen Besatzung, die im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs für illegal erklärt wurde. Das heißt, Israel kann sich nicht darauf berufen, im Sinne der Gefahrenabwehr, während eines Krieges gehandelt zu haben. Es handelt sich daher nicht um eine kurzfristige Maßnahme in Zeiten bewaffneter Konflikte, wie sie im San Remo-Handbuch festgelegt ist - das San Remo Handbuch dient diversen Militärhandbüchern, der Politik sowie der internationalen Justiz als Grundlage und gehört zur Standardlektüre im Bereich des humanitären Völkerrechts, insbesondere des Seekriegsrechts.

In jedem Fall besagen die San Remo-Regeln ausdrücklich, dass auch humanitäre Hilfsgüter nicht blockiert werden dürfen.

Zum anderen hat die UN-Untersuchungskommission bereits festgestellt, dass Israel einen Völkermord begeht. Das bedeutet, dass die Blockade eindeutig Teil der Maschinerie eines solchen Völkermords ist.

Aus diesen Gründen ist der Angriff auf die Flottille eindeutig und in vielerlei Hinsicht illegal, egal wie sich Israel das je nach Gutdünken zurechtlegt. Und jetzt kommt der Knackpunkt, an der Israel erneut international isoliert dasteht:

Auf Hoher See gilt für jedes Schiff, und seien es nur eine Nussschale, das Recht seines Flaggenstaates. Das Schiff ist „schwimmendes Hoheitsgebiet” des Flaggenstaates. Anders ausgedrückt: Schiffe unter eigener Flagge genießen diplomatischen und konsularischen Schutz durch ihren Flaggenstaat und können auf dessen Hilfe in Krisenfällen zählen. Ein Angriff eines staatlichen Kriegsschiffes auf ein Schiff auf Hoher See ist ein Angriff auf den Flaggenstaat des angegriffenen Schiffes selbst.

Der illegale Zugriff auf Schiffe oder die Entführung von Besatzungsmitgliedern auf hoher See, müsste von jedem Flaggenstaat als Verbrechen innerhalb seiner nationalen Gerichtsbarkeit verfolgt werden - und zwar nicht nur im Rahmen des Seerechts, sondern des Völkerrechts und in diesem Zusammenhang, dem Universalitätsprinzip, auch bekannt als Weltrechtsprinzip. 

Daher sind die nationalen Gesetze verpflichtet, die Entführung von Personen von unter eigener Flagge fahrenden Schiffen auf hoher See zu untersuchen und dagegen juristische Schritte einzuleiten - gegen Israel. Auch die deutsche Justiz und die der 43 weiteren Staaten sind dazu angehalten, Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten.

Verstehen Sie jetzt, weshalb die Fahnenträger Israels dermaßen toben und die Besatzungsmitglieder als Hamas-Verehrer, gar Terroristen bezeichnen?