Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung.
"Antisemitischer Genozidvorwurf"? Staatstragende Politik und Medien in Deutschland empören sich gerade darüber, dass Israel im Rahmen der Berlinale Genozid und Apartheid vorgeworfen wurde.