Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung.
Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag über Nacht im Strafgesetzbuch den Paragrafen 130 verschärft. Demnach wird der Straftatbestand der Volksverhetzung jetzt mit „Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe stellt.