EU-Sanktionen mit Löchern

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Laut der niederländischen RTL News hat die Niederlande seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine über 90 Ausnahmen von der Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland erlaubt.

Die Ausnahmen wurden von der niederländischen Regierung erteilt, um Unternehmen oder Kommunen zu schützen, die unter anderem noch auf Zahlungen aus Russland warten oder Rohstoffe oder Waren bezahlt haben, die aufgrund der Sanktionen gegen Russland nicht angeliefert werden können.

So wurden in 34 Ausnahmefällen russischen Schiffen erlaubt, ihre Ladung an niederländischen Häfen zu löschen, erklärte das niederländische Außenministerium auf Anfrage von RTL News. Das sei trotz des EU-weit geltenden Verbotes geschehen, die für Schiffe unter russischer Flagge gelte. Bei den Rohstoffen und Waren handelt es sich u.a. Lebensmittel und Aluminium. 

Des Weiteren wurden rund 150 kommunalen Behörden, Schulen und Wasserwerken, die mit Gazprom einen Vertrag haben, erlaubt, ihre Verträge aufrechtzuerhalten. Ferner sollen 13 Beschlagnahmungen von Vermögenswerten oder Gütern, die unter die Sanktionsmaßnahmen fallen, wieder freigegeben, teilt RTL News mit.

Die EU-Sanktionsverordnung 269/2014, wonach die Gelder und Vermögenswerte der wegen des russischen Angriffskriegs sanktionierten
Personen und Entitäten unmittelbar eingefroren sind, sieht bislang keine
Einziehungs- und Verwertungsmöglichkeit hinsichtlich der eingefrorenen Vermögenswerte von gelisteten Personen oder Entitäten vor. Auch
eine zeitweise Überlassung an Dritte (z. B. Zurverfügungstellung von
eingefrorenen Immobilien an ukrainische Flüchtlinge) ist nicht vorgesehen. Das Einfrieren von Geldern und sonstigen Vermögenswerten begründet ein zeitweises Verfügungsverbot; das Eigentum der gelisteten
Personen und Entitäten als solches bleibt aber bestehen. Mit einer Aufhebung der Sanktionen insgesamt oder einer Entlistung einzelner Personen oder Entitäten fällt die Verfügungsgewalt wieder an diese zurück.

Die hat EU eine Reihe neuer Sanktionen gegen Russland erlassen. Die Sanktionen blockieren jedoch nicht den Export von und Transaktionen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten, darunter auch Düngemittel. 

Obwohl der europäische Luftraum für russische Flugzeuge nicht geöffnet ist, können EU-Mitgliedstaaten den Überflug ihres Luftraums durch russische Flugzeuge genehmigen, wenn dies aus humanitären Gründen erforderlich ist. Die EU-Mitgliedstaaten sind auch berechtigt, Schiffen unter russischer Flagge Zugang zu EU-Häfen zu gewähren sowie russischen Straßentransporteuren die Einreise in die EU zu gewähren, um landwirtschaftliche Produkte, einschließlich Düngemittel und Weizen, die keinen Beschränkungen unterliegen, zu importieren oder zu transportieren.

Die EU hat ferner die Sendetätigkeiten von fünf staatlichen russischen Sendern ausgesetzt: Sputnik, Russland heute, Rossiya RTR/RTR Planeta, Rossija 24/Russland 24 und Fernsehzentrum International.