Deutsche Gerichte verurteilen Syrien-Rückkehrer zu langen Haftstrafen, weil ihnen Kriegsverbrechen im Namen der IS nachgewiesen werden. Aber was ist mit den Syrien- oder Irak-Rückkehrern, die im Namen der PKK Verbrechen begangen haben?
Warum wird die Frage, welchen türkischen Kandidaten die Gülen-Sekte (FETÖ) wählen würde, überhaupt nicht gestellt? Die FETÖ hat sich ja schließlich nicht in Luft ausgelöst und der Stimmenanteil, der sich der türkischen Justiz durch Flucht ins Ausland entziehen konnte, ist doch wahrlich nicht der Rede wert.