Der Bundestag mit dem Gummiparagrafen der Volksverhetzung

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag über Nacht im Strafgesetzbuch den Paragrafen 130 verschärft. Demnach wird der Straftatbestand der Volksverhetzung jetzt mit „Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe stellt.

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