Der türkische Rechtsstaat ist kein Wunschkonzert – und keine Schlagzeile Wert

Okunacak dil: GERMAN

 

Wer über die Türkei schreibt oder ein Kommentar abgibt, scheint sich in Teilen der deutschen Öffentlichkeit an einer bereits etablierten stillen Gewissheit zu orientieren und das hat System: Je komplizierter ein juristisches Verfahren ist, desto einfacher und reißerischer muss seine mediale Darstellung werden, desto mehr muss der Fokus auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gerichtet und aufgepolstert werden. Und je politisch undurchsichtiger ein Land wahrgenommen wird, desto weniger lohnt sich die Mühe, rechtsstaatliche Abläufe sauber zu erklären oder zumindest informativ zu bleiben.

Der Rechtsstreit um den 38. CHP-Kurultay von 2023 (Parteitag) ist dafür ein Paradebeispiel – und zugleich ein Lehrstück darüber, wie schnell aus juristischen Verfahren politische Erzählungen und reißerische Diskurse konstruiert werden, um die etablierte Gewissheit zu verstärken.

Was dabei geflissentlich verschwiegen wird: Nicht das vermeintliche Ego des ehemaligen und gegenwärtigen Parteivorsitzenden der CHP Kemal Kılıçdaroğlu oder die vermeintliche Freude eines Recep Tayyip Erdoğan steht im Zentrum der eigentlichen Kritik, sondern der Vorwurf einer manipulierten oder zumindest fragwürdigen Parteitagswahl.

Wenn dieser Aspekt geflissentlich zur Nebensache erklärt oder gar bewusst ausgeblendet wird, sagt das viel über politische Prioritäten und moralische Maßstäbe bestimmter Milieus und Medien. So verfestigt sich zusehends der Eindruck, dass demokratische Defizite innerhalb der CHP tolerierbar sein können, solange sie dem erhofften Machtwechsel dienen. Genau diese Bereitschaft zum selektiven Wegsehen wirkt beunruhigend — womöglich beunruhigender als jene Machtstrukturen, die man kritisiert und vorgibt überwinden zu wollen. Das europäische Medien diese Narrative wiedergeben, bestärkt die türkische Community darin, dass es gar nicht um Demokratie geht, sondern um einen herbeiersehnten Machtwechsel, dass mit dem Willen der türkischen Bevölkerung kollidiert.

Aus Recht wird Narrativ

Der Begriff „Mutlak Butlan“ (absolute Nichtigkeit) in Zusammenhang mit der Rückabwicklung des 38. Kurultay der CHP von 2023 und der Wiedereinsetzung des damals abgewählten Parteivorsitzenden wird z.B. so behandelt, als sei er eine Art politischer Notaus-Schalter: einmal ausgesprochen, und eine Wahl, ein Parteitag oder eine Entscheidung existiert nicht mehr. Tatsächlich handelt es sich um eine extrem hohe juristische Schwelle im Zivilrecht, die nur unter engen Voraussetzungen überhaupt festgestellt werden kann – und zwar nicht politisch, sondern gerichtsförmig, instanzenübergreifend.

In diesem Fall gab es zum 38. CHP-Kurultay bereits vorher ein erstinstanzliches Urteil (Asliye Hukuk Mahkemesi), in der das Gericht die Klage der Kläger aus den Reihen - der in den Augen von Özgür Özel in Ungnade gefallenen - CHP-Mitglieder, samt dem ehemaligen Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu, in Teilen als unzulässig und unbegründet abwies, ohne erst den Inhalt der Parteitagswahl von 2023 zu prüfen. Sprich, die Kläger waren höchstwahrscheinlich zu hastig und schlampig, bis gar nicht gut vorbereitet vor Gericht angetreten. Man kann noch die Gelächter jener hören, die sich über das erstinstanzliche Urteil erfreut zeigten, allen voran Özgür Özel, der damals entzückt über das Urteil stolz die Brust zeigte.

Jetzt, nach dem dieselben Kläger gut vorbereitet und argumentierend vor das İstinaf (Berufungsgericht – Bölge Adliye Mahkemesi) herangetreten waren, hatten sie Erfolg. Diejenigen die zuvor über das erstinstanzliche Urteil Genugtuung und Freude empfanden, gingen in Schnappatmung und Randale über, allen voran Özgür Özel, der sich nach dem anbahnenden Verlust seines Sitzes als Parteivorsitzender schnell zum Fraktionsvorsitzenden wählen ließ und zum Widerstand in den heiligen Räumen der Parteizentrale aufrief.

Wohlgemerkt, beide Klagen gingen von CHP-Mitgliedern bzw. von ehemaligen Mitgliedern - von Özgür Özel zuvor aus der Partei verbannt - aus, die von parteiinternen Anwälten vertreten waren.

Doch in der europäischen bzw. deutschen öffentlichen Darstellung wird aus diesem differenzierten Rechtsbegriff ein politisches Schlagwort, eine politische Waffe konstruiert, die stets einen bestimmten Pappkameraden vorhält. Das gewünschte Ergebnis ist daher einer Reihe von Verzerrung von Informationen geschuldet: Nicht das Verfahren an sich steht im Mittelpunkt, sondern die gewünschte politische Lesart, insbesondere in Europa und vor allem in Deutschland.

Das ist schon beachtlich, zumal das europäische Parteirecht auch in der Türkei Anwendung findet. Vor dem Gang zu staatlichen Gerichten stand den Klägern der innerparteiliche Instanzenzug offen, die aber erschöpft war oder mit Parteiausschluss blockiert und weshalb schlussendlich ein Zivilgericht angerufen wurde. Zivilgerichte beschäftigen sich aber weniger mit parteiinternen Beschlüssen, vielmehr mit Verfahrensfehlern oder dem Ablauf von Wahlen, die z.B. auf Willkür beruhen. Und genau das wird in den europäischen Gazetten und deutschen Kolumnen aus unerfindlichen Gründen nicht breitgetreten.

Das klassische Missverständnis: Ein Urteil ist kein Endpunkt

Noch gravierender ist die systematische Verkürzung gerichtlicher Abläufe. Ein zweitinstanzliches Urteil wird isoliert herausgegriffen, während erstinstanzliche oder Revisionsinstanzen entweder ignoriert oder nur selektiv erwähnt werden – je nachdem, wie es in die Erzählung passt.

Dabei ist genau dieses mehrstufige Verfahren der Kern jedes modernen Rechtsstaats und diese wurde von den Klägern aus den Reihen der CHP ausgeschöpft. Wer aus einer ersten oder zweiten Entscheidung bereits ein endgültiges politisches Urteil konstruiert, verwechselt Prozess mit Ergebnis. Bereits hier liegt in der europäischen bzw. deutschen Berichterstattung ein Denkfehler, der tiefergehende Fragen aufwirft. Der Unterschied und Fehler liegt also nicht im Rechtssystem, sondern in der Art seiner Darstellung.

Merkwürdigerweise scheint man in den hiesigen Medien die Hintergründe der Abwahl von Kemal Kılıçdaroğlu während der 38. Kurultay aus den Augen verloren zu haben. Seine Wenigkeit spielt jedoch eine außerordentliche Rolle, weil er ja selbst Stein des Anstoßes war und heute den Sitz des Parteivorsitz innehat. In der Türkei flippen die Anhänger von Özgür Özel, Ekrem İmamoğlu und Mansur Yavaş genau deshalb aus, weil er und weitere Parteimitglieder zeitnah Zweifel an der Wahl während des Parteitags hegten und das parteiintern sowie in der Folge juristisch aufgearbeitet wissen wollten - und das wird in Europa so nicht kommuniziert?

Jede andere Partei hätte die Vorwürfe möglichst schnell, ruhig und ohne Aufhebens aus der Welt geschafft, zumal es um demokratische Fairness und Moral geht. Aber die CHP-Führung unter Özgür Özel tat etwas ganz anderes. Man entledigte sich zuerst den parteiinternen Kritikern und Aufmüpfigen, erklärte Kemal Kılıçdaroğlu zum Verräter oder Egoisten, verbannte parteiinterne Kritiker per Parteiausschlussverfahren und ging dazu über, die Justiz anzugreifen, und all das Recep Tayyip Erdoğan anzukreiden.

Die Folgen sind bekannt. Der tiefe Fall von Özgür Özel und seiner Gruppierung...

Weitere rechtsstaatliche Folgeerscheinungen

Und jetzt wird es interessant: Özgür Özel und anderen droht im aktuellen Kontext nicht nur der Verlust der politischen Reputation, sondern strafrechtliche Folgen, die man unterteilen kann:
1. Das Gericht begründete das Mutlak-Butlan-Urteil mit massiven Unregelmäßigkeiten bei der Wahl während des Parteitags von 2023. Konkret stand ja der Vorwurf im Raum, Delegierte seien bestochen worden, um für Özgür Özel zu stimmen und Kemal Kılıçdaroğlu abzuwählen. Dem Gericht ging es vor allem darum, ob die Anzahl der "gekauften" Stimmen ausreichend war, um die Wahl zu eigenen Gunsten zu entscheiden. Das sah die zweite Instanz nun als erwiesen an. Wäre die Anzahl der Stimmen nicht ausreichend gewesen, wäre Özgür Özel womöglich mit einem blauen Auge davon gekommen. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft nun auf Basis dieser Urteilsbegründung Anklage wegen politischer Korruption oder Stimmenkaufs erheben, drohen Özel zudem direkte strafrechtliche Konsequenzen. Im Zuge der Ermittlungen rund um den Parteitag wurden bereits erste Delegierte verhaftet.

2. Urkundenunterdrückung: Özgür Özel hat das ihm offiziell zugestellte Urteil zur absoluten Nichtigkeit (Mutlak-Butlan) und das Räumungsurteil der Parteizentrale medienwirksam und öffentlich zerrissen. Dies kann im türkischen Strafrecht als Beschädigung oder Vernichtung amtlicher Dokumente bzw. als gezielte Beleidigung oder Missachtung der Justizbehörden gewertet werden.
3. Widerstand gegen die Staatsgewalt: Özel rief öffentlichkeitswirksam zum Widerstand auf und besetzte zeitweise die CHP-Parteizentrale, bis diese von der Bereitschaftspolizei unter Einsatz von Tränengas gestürmt und geräumt werden konnte. Das Anstacheln von Anhängern zu Barrikadenbauten und das Nichtbefolgen gerichtlicher Anordnungen bietet der Staatsanwaltschaft ebenso reichlich rechtliche Handhabe für Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das kann sogar ein politisches Betätigungsverbot (siyasi yasak) zur Folge haben.

Angesichts dieser Vorkommnisse und in Zusammenhang mit Ekrem İmamoğlu, werden wir in den kommenden Tagen noch einen viel tieferen Einblick erhalten, was letztendlich noch alles passiert ist - die ermittelnden Generalstaatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen sich ja bereits damit.

Die Illusion der moralischen Eindeutigkeit

Besonders auffällig ist der europäische Drang, komplexe innerparteiliche Konflikte moralisch zu überhöhen und auf Regierungsebene zu tragen. Was im Kern ein juristischer Streit über parteirechtliche Verfahrensfragen innerhalb eines Parteitags war, wurde daher schnell zur Frage von „Demokratie“ oder „Autoritarismus“ umgedeutet - und schon wieder derselbe Pappkamerad hervorgezückt, der offensichtlich schon seit mehr als einem Jahrzehnt den Europäern Kopfschmerzen bereitet.

Das mag politisch bequem sein, ist aber juristisch unredlich und moralisch verwerflich. Parteien sind keine moralischen Reinräume, und Gerichte sind keine politischen Schiedsrichter über die Qualität von Parteiführung - ob es sich nun um Kemal oder Özgür handelt, ist dem Gericht völlig egal. Sie prüfen lediglich Rechtmäßigkeit – nicht nach politischen Präferenzen oder Sympathien.

Der eigentliche blinde Fleck

Der eigentliche Fehler liegt nicht nur in der Berichterstattung über einzelne Urteile, sondern in der penetranten Weigerung, Recht als Prozess zu begreifen. Stattdessen wird Recht als Ereignis behandelt: ein Urteil fällt – also ist die Sache „klar“ und jemand auf Regierungsebene ist Schuld.

Doch genau diese Denkweise ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit. Sie ersetzt Prüfung durch Urteil und Verfahren durch Meinung.

Rechtsstaat ist kein Erzählformat

Das Urteil zum CHP-Kurultay von 2023 zeigt nicht den Zusammenbruch rechtsstaatlicher Logik, sondern die Mühe, sie wieder in demokratische, parteirechtliche Rahmenbedingungen zurückzusetzen, die von parteiinternen Klägern angestoßen wurde.

Wer ernsthaft über Recht spricht, muss aushalten, dass es Zwischenschritte, Revisionen, Widersprüche und Korrekturen gibt. Wer stattdessen sofortige Eindeutigkeit verlangt, eigene politische Präferenzen verteidigt, Moral und Anstand einem Machtwechsel unterordnet, produziert keine Analyse – sondern politische Dramaturgie um des Machtwillens.

Der türkische Rechtsstaat ist aber kein Wunschkonzert und schon gar kein europäisch-interpretierter Leitartikel wert, der sich seine Pointe vorab zurechtlegt und mit aggressiven Titelschlagzeilen einen vorbestimmten Schuldigen aufzeigt.

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